NUTZUNGSBEDINGUNGEN 

BETPOINT-CARD 

Nutzungsbedingungen betpoint-Card

     

1) Die Registrierung für die betpoint-Card erfolgt durch Ausfüllen des Formulars „Anmeldung betpoint-Card“. Dieses Formular liegt in jeder Wettannahmestelle auf. Für die Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (gem. §6 Abs. 2 Z1 FM-GwG) notwendig.


2) Der Kunde bestätig mit seiner Unterschrift am Formular die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner personenbezogenen Daten. Betpoint Sportwetten kann die Ausgabe der betpoint-Card jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Der Kunde verpflichtet sich jede Änderung seiner persönlichen Daten bekanntzugeben.


3) Die Ausstellung der betpoint-Card erfolgt digital an die angegebenen Kontaktdaten. Der Kunde stimmt einer solchen Übermittlung zu. Pro Person kann nur eine betpoint-Card ausgestellt werden. Die betpoint-Card ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird die Karte gesperrt. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ist unverzüglich an betpoint Sportwetten zu melden.


4) Es besteht die Möglichkeit die betpoint-Card mit dem Fingerabdruck zu verknüpfen. Der Kunde muss hierfür im Besitz einer gültigen betpoint-Card sein. Die Verknüpfung erfolgt in einer Wettannahmestelle durch geschultes Servicepersonal. Es gelten für den Fingerabdruck und die betpoint-Card diese Nutzungsbedingungen.


5) Der Kunde erhält mit Ausstellung der betpoint-Card einen Willkommensbonus in Höhe von Euro 10,00. Dieser Bonus ist ein Monat gültig und kann an jedem betpoint Wettterminal eingelöst werden. Bei Verknüpfung des Fingerabdrucks erhält der Kunde Euro 20,00 Fingerprintbonus. Auch dieser Bonus ist ein Monat ab Verknüpfung gültig und kann an jedem betpoint Terminal eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die genannten Boni. Betpoint Sportwetten kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Vergabe der Boni beenden.


6) Es besteht die Möglichkeit einer Selbst- bzw. Fremdsperre. Die Selbstsperre erfolgt schriftlich und ist für den selbst definierten Zeitraum gültig. Formulare für die Selbstsperre liegen in jeder Wettannahmestelle auf. betpoint Sportwetten ist berechtigt eine Fremdsperre des Wettkunden durchzuführen, insbesondere aus folgenden Gründen: ·         

-Verdacht auf Wettmanipulation oder Wettbetrug

-Verdacht auf Geldwäsche

-Wenn durch das Wettverhalten ein Verdacht auf die Gefährdung des Existenzminimums besteht und die Präventionsmaßnahmen nicht erfolgreich sind.


7) Betpoint Sportwetten unterliegt den gültigen Geldwäscherichtlinien und ist verpflichtet jeden Verdacht an die Geldwäschemeldestelle zu melden.


8) Der Wettkunde stimmt mit seiner Unterschrift zu, dass seine Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Foto, Kopie seines amtlichen Lichtbildausweises und sein Fingerabdruck zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten laut NÖ Wettgesetz §15 sowie für Werbezwecke, beispielsweise zu Zusendung von Angeboten und Newsletter bei betpoint Sportwetten verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der betpoint Sportwetten GmbH, 3524 Kleinhaslau 1, (service@betpoint.at) widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie über den Zweck der Datenverwendung. Der Kunde kann sich hierfür schriftlich unter Mitsendung eines Identitätsnachweises an betpoint Sportwetten wenden.

 

9) Die Nutzung der betpoint-Card unterliegt österreichischem Recht. Für alle Wettabschlüsse mit der betpoint-Card gelten die Allgemeinen Wettbestimmungen der betpoint Sportwetten GmbH (abrufbar unter www.betpoint.at).


Diese Nutzungsbedingungen treten am 16.03.2022 in Kraft.





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